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Beschluss zum Antidiskrimierungsschutz

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Beschluss des Landesbeirats für Partizipation vom 08.07.2024

Der Landesbeirat für Partizipation hat beschlossen:

Antidiskriminierungsschutz und -strategie auf Basis des LADG in Zeiten von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus für unteilbaren Zusammenhalt ressortübergreifend in Berlin stärken!

Die Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert,

1. den Antidiskriminierungsschutz im Wortlaut der in §§ 2 und 3 LADG genannten Antidiskriminierungskategorien in Zeiten zunehmender rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, Diskriminierung und Gefahr ressortübergreifend im Zusammenhang mit Projektförderungen zu stärken!

2. Den politisch dringend notwendigen antidiskriminatorischen Schutz durch den Senat im Einklang mit dem geltenden LADG umzusetzen.

3. Für eine effiziente Umsetzung des LADG Verantwortung zu tragen und die personelle Ausstattung der LADG-Ombudsstelle dringlich zu stärken.

4. Entsprechend des § 17 Abs. 1 PartMigG den Landesbeirat frühzeitig als beratendes und unterstützendes Gremium einzubinden, damit er sein Recht wahrnehmen kann, bei Vorhaben, Maßnahmen und Programmen des Berliner Senats beteiligt zu werden. Dies gilt im Besonderen für die gegenwärtig verhandelten Vorhaben rund um die Einführung der sog. “Antidiskriminierungsklausel” sowie für die Einführung des Landesdemokratiefördergesetzes.


Begründung

Als Mitglieder des Beirats für Partizipation sind wir angesichts des gesellschaftlichen Rechtsrucks und steigender rechtsextremer Gewalt und Diskriminierungen in Form von rassistischer, antisemitischer und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, auch in ihren intersektionalen Erscheinungsformen alarmiert. Der Antrag und die Forderungen 1 bis 4 ergeben sich vor dem Hintergrund folgender Problemlage:
Antidemokratische Kräfte, migrationsfeindliche Hetze und die Verrohung des öffentlichen Diskurses fördern ein Klima gesellschaftlicher Spaltung. Umso dringlicher brauchen und fordern wir einen entschlossenen und überparteilichen Einsatz aller demokratischen Parteien für eine wehrhafte Demokratie, die insbesondere die vulnerabelsten Bevölkerungsgruppen vor rechtsextremer Politik und Diskriminierungen schützt: Diese sind Betroffene von Rassismus, Antisemitismus und weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Es bedarf einer landesweit konsequenten und politischen Gesamtstrategie für Antidiskriminierung, zur Förderung von demokratischer Partizipation und gesellschaftlichem Zusammenhalt.

Tatmotive 2023. Quelle: Berliner Register (online: https://www.berliner- register.de/artikel/auswertung-fur-2023-berliner-register-hass-im-netz-fuhrt-zu-hass-auf- der-strasse-556/. Z.a. 10.06.2024)

Tatmotive 2023. Quelle: Berliner Register (online: https://www.berliner-register.de/artikel/auswertung-fur-2023-berliner-register-hass-im-netz-fuhrt-zu-hass-auf-der-strasse-556/. Z.a. 10.06.2024)

Die Berliner Registerstellen, die strafbare und unter der Strafbarkeit oder im Bereich der Propagandadelikte gemeldete Diskriminierung zählen, dokumentieren für das Jahr 2023 eine gefährliche Zunahme durch alle Diskriminierungsdimensionen hindurch und zählen allein für Berlin 5.286 Vorfälle (im Vergleichszeitraum 2022 wurden 4156 Fälle dokumentiert). In den Feldern Rassismus, Antisemitismus und LGBTIQ*-Feindlichkeit erreichten die Vorfallszahlen ihre bisherigen Höchststände. Die Registerstellen zählen gemeldete Fälle. Diskriminierung, Bedrohungen und Beleidigungen, die nicht zu physischen Übergriffen führen, werden aber selten gemeldet und somit statistisch dokumentiert. Das wissen wir aus wissenschaftlichen Forschungen, weshalb davon auszugehen ist, dass die Dunkelziffer sehr viel höher ist. Auf Basis der gemeldeten Zahlen stellen wir also fest, dass durchschnittlich 14 Menschen pro Tag in Berlin Diskriminierungserfahrungen melden!

Diese Monitoring-Ergebnisse bilden das gesellschaftliche Klima von Hetze und gesellschaftlicher Spaltung ab, in denen Gewaltstraftaten geschehen.Die abgebildete Gefahrenlage stimmt mit den folgenden Zahlen der Opferberatungsstelle Reachout überein, die strafbare Übergriffe zählen. Auch sie warnen vor einer bedrohlichen Zunahme von Gewaltstraftaten plus Nötigungen und Bedrohungen in 2023. Allein in Berlin zählen sie 355 Übergriffe, bei denen mindestens 450 Menschen - 34 davon Kindern und 25 Jugendliche - “verletzt, bedroht, gejagt und bespuckt wurden”. Weiterhin sei darauf verwiesen, dass 26 der 188 rassistischen Angriffe antimuslimisch motiviert waren (im Vergleichszeitraum. 2022 waren es 13 Angriffe). 14 richteten sich gegen Rom:nja und Sinti:zze (2022: 6) und 22 gegen Schwarze Menschen (2022: 31). Rassistische Angriffe gegen tatsächliche oder vermeintliche Muslim:innen, Romn:ja und Sint:ezzi sind um 50% angestiegen. 93 Angriffe richteten sich gegen LGBTIQ Personen. In 26 Fällen ging es um antisemitische Übergriffe. Dazu kamen Angriffe auf Obdachlose und politische Gegner:innen von Rechtsextremist:innen. Hinzu kommen die Dokumentationen von RIAS (Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus) und Claim (Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit) für Berlin: RIAS zählt 1.270 antisemitische Vorfälle (50% mehr als 2022) und Claim zählt 380 antimuslimische/islamfeindliche Vorfälle für 2023. Claim verweist darüber hinausgehend auf das Dunkelfeld der nicht-erfassten aber erfahrenen Gewalt und Diskriminierung. Die Normalisierung jedweder Diskriminierung wie sie vom LADG beschrieben wird, nimmt, so zeigen die Zahlen, lokal gefährliches und zum Teil lebensbedrohliches Ausmaß an. Betroffene brauchen dringend Schutz, der in allen politischen Debatten, insbesondere in der sicherheits-, bildungs- und kulturpolitischen, ein Leitbild spielen soll. Der Schutz vulnerabler Gruppen, wie es das LADG bisher definiert, soll Grundlage sämtlicher politischer Maßnahmen sein.

Mit dem LADG hat Berlin seit 2020 ein innovatives Gesetz zur Stärkung antidiskriminatorischer Maßnahmen verabschiedet. Die Besonderheit des LADG liegt auch darin, dass es Diskriminierung in seiner intersektionalen Verschränkung adressierbar macht und dies ist aus Sicht des Landesbeirats dringend nötig: Die Zahlen belegen die bittere Realität, dass der Antisemitismus hierzulande steigt. Auch steigen derzeit die Übergriffe auf muslimisch, Schwarz, queer oder als Rom:nja oder Sinti:zze gelesene Menschen. Das LADG ist in dieser Situation die einzig belastbare rechtliche Basis, um den Antidiskriminierungsschutz in Berlin entsprechend der Komplexität von Diskriminierungsrealitäten umzusetzen.

Vor dieser beschriebenen Gefahrensituation für soziale Gruppen, die von antisemitischer, rassistischer und anderen gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeiten betroffen sind, begrüßt der Landesbeirat grundsätzlich den ressortübergreifen Vorstoß des Berliner Senats, antidiskriminatorische Maßnahmen gesetzlich zu prüfen. Der Landesbeirat mit seinen Interessenvertretungen fordert in diesem Rahmen, alle Maßnahmen ausschließlich auf Grundlage des geltenden LADG durchzuführen sowie die weiter oben genannten Forderungen umzusetzen.

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