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Beschluss für die Belange Schwarzer Menschen

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Beschluss des Landesbeirats für Partizipation vom 25.11.2024

Der Landesbeirat für Partizipation hat beschlossen:

Geschäftsstelle für eine/n unabhängige/n Beauftragte/n für die Belange SchwarzerMenschen

Das Land Berlin wird aufgefordert, eine Geschäftsstelle für eine/n unabhängige/n Beauftragte/n für die Belange Schwarzer Menschen zu errichten. Die Geschäftsstelle soll hauptamtlich besetzt sein und folgende Ziele und Funktionen haben:

1. Anlaufstelle, Beratung und Unterstützung: Die Geschäftsstelle könnte als zentrale Anlaufstelle für schwarze Menschen dienen, die Unterstützung, Beratung oder Informationen zu ihren Rechten und Möglichkeiten suchen. Ein/e Beauftragte/r für die Belange Schwarzer Menschen kann Betroffenen von Diskriminierung und Rassismus beratend zur Seite stehen und ihnen helfen, ihre Rechte wahrzunehmen.

2. Vertretung und Advocacy: Die Beauftragte könnte die Interessen schwarzer Menschen in politischen und gesellschaftlichen Diskussionen vertreten und sich für deren Belange einsetzen.

3. Repräsentation und Sichtbarkeit: Eine/n unabhängige/n Beauftragte/n für die Belange Schwarzer Menschen zu etablieren, ist ein wichtiger Schritt zur Repräsentation einer vielfältigen Gesellschaft. Es ist unerlässlich, dass die Stimmen und Perspektiven Schwarzer Menschen in politischen Entscheidungsprozessen Gehör finden.

4. Sensibilisierung: Durch Aufklärungsarbeit und Kampagnen könnte die Geschäftsstelle das Bewusstsein für die Herausforderungen und Diskriminierungen, mit denen Schwarze Menschen konfrontiert sind, schärfen.

5. Netzwerkarbeit: Die Geschäftsstelle könnte mit verschiedenen Organisationen, Initiativen und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, um gemeinsame Strategien zur Bekämpfung von Rassismus zu entwickeln. Sie soll als Plattform für den Austausch und die Vernetzung innerhalb der Schwarzen Gemeinschaft in Berlin dienen und die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Institutionen fördern.

6. Bekämpfung von Rassismus: In Berlin, wie auch in anderen Städten, sind Rassismus und Diskriminierung leider nach wie vor weit verbreitet. Eine unabhängige Beauftragte/n kann als zentrale Anlaufstelle fungieren, um rassistische Strukturen zu identifizieren und abzubauen.

7. Förderung von Gleichstellung: Die Geschäftsstelle soll nicht nur als Sprachrohr dienen, sondern auch aktiv Programme und Initiativen entwickeln, die die Gleichstellung und Integration Schwarzer Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen fördern.

8. Monitoring und Berichterstattung: Die Beauftragte kann Daten zu rassistischen Vorfällen sammeln und analysieren, um die Situation Schwarzer Menschen in Berlin besser zu verstehen und gezielte Maßnahmen zu ergreifen.

9. Politische Einflussnahme: Die Geschäftsstelle kann Empfehlungen für politische Maßnahmen und Programme aussprechen, die darauf abzielen, die Lebensbedingungen Schwarzer Menschen zu verbessern

Begründung

Die Präsenz von Menschen afrikanischer Herkunft in Deutschland lässt sich bis ins 17. Jahrhundert zurückverfolgen.

Anton Wilhelm Amo war der erste bekannte Philosoph afrikanischer Herkunft in Deutschland, der an den Universitäten Wittenberg, Halle und Jena lehrte. Er kam 1707 als Kind nach Deutschland.

Mandenga Diek kam 1891 aus Kamerun nach Deutschland und erhielt als erster Afrikaner 1896 die deutsche Staatbürgerschaft.

Heutzutage leben 1,27 Millionen Menschen mit afrikanischem Migrationshintergrund in Deutschland1. Schwarze Menschen in Deutschland haben jedoch nicht zwingend einen afrikanischen Migrationshintergrund bzw. eine afrikanische Einwanderungsgeschichte. Sie leben teilweise mindestens in der sechsten Generation in Deutschland, haben etwa einen Elternteil mit einer US-amerikanischen, französischen oder brasilianischen Staatsbürgerschaft.

Menschen afrikanischer Herkunft, sei es als Nachkommen transatlantischer Sklaverei oder als Migrantinnen und Migranten der jüngeren Zeit, gehören weltweit zu den am stärksten marginalisierten Gruppen. Studien von nationalen2 und internationalen Organisationen zeigen, dass Menschen afrikanischer Herkunft nach wie vor eingeschränkten Zugang zu hochwertiger Bildung, Gesundheitsversorgung, angemessenem Wohnraum und sozialer Sicherheit haben. Ihre Lage bleibt oft unbeachtet. Die Anstrengungen von Menschen afrikanischer Herkunft, ihre gegenwärtige Situation zu verbessern, werden bisher nicht ausreichend anerkannt und unterstützt.

Sie erleben häufig Diskriminierung beim Zugang zur Justiz und sind in besorgniserregendem Maße Polizeigewalt, die auf Racial Profiling beruht und mitunter bis zum Tod führt, ausgesetzt. Darüber hinaus ist ihre politische Teilhalbe oft begrenzt, sowohl hinsichtlich der Wahlbeteiligung als auch der politischen Ämterbesetzung.

Berlin hat sich als erstes Bundesland auf den Weg gemacht, die UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft umzusetzen (2015 – 2024). Damit sollen die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Rechte von Menschen afrikanischer Herkunft in der Stadt gestärkt und Anti-Schwarzer Rassismus bekämpft werden.

Als Ergebnis hat die UN-Dekade der Menschen afrikanischer Herkunft zwar dazu beigetragen, die Sichtbarkeit und die Rechte Menschen afrikanischer Herkunft zu stärken, aber es bleiben noch viele Herausforderungen bestehen. Hier stellt es sich die Frage der Verstetigung des Ergebnisses dieser UN-Dekade! Es sollen Möglichkeiten geben, um Menschen afrikanischer Herkunft zu fördern.

Die aktuelle Lage der schwarzen Menschen in Deutschland in Bezug auf Rassismus hat sich enorm verschlechtert. Die Anzahl der Übergriffe, sowohl verbal als auch physisch bis zu Todesfällen, ist gestiegen.

Diese Vorfälle sind oft Ausdruck von tief verwurzelten rassistischen Einstellungen in der Gesellschaft und können das Sicherheitsgefühl und das Wohlbefinden der Betroffenen stark beeinträchtigen.

Reem Alabali-Radovan, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus:

„Wer Diskriminierung und Rassismus erfährt, muss qualifizierte Unterstützung finden, schnell und unkompliziert. Doch schon daran scheitert es oft – 22 Prozent der Menschen in Deutschland haben selber schon Rassismus erfahren, auf 920.000 Einwohner*innen kommt aber durchschnittlich nur eine Vollzeitberater*innenstelle. Das muss sich ändern. Durch die community-basierte Beratung bauen wir gemeinsam mit den von Rassismus betroffenen Communities Beratungsstrukturen auf – niedrigschwellig, wohnortnah und entsprechend kompetent im Umgang mit verschiedenen Formen von Rassismus.“

Menschen Afrikanischer Abstammung gehören seit Jahrhunderten zu Deutschland. Dennochsind sie zahlreichen Diskriminierungen ausgesetzt. Umso wichtiger ist es, dass ihre Perspektiven und ihre Erfahrungen Beachtung finden.

Die Menschenrechte stehen jedem Menschen kraft seines Menschseins zu: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz“, ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 7, zu lesen. Dieser menschenrechtliche Grundsatz ist in mehreren Menschenrechtsabkommen rechtlich bindend verankert. Die in den Verträgen garantierten Rechte müssen jedem Menschen diskriminierungsfrei zukommen. Das Verbot der Diskriminierung ist zentraler, untrennbarer Bestandteil der Menschenrechte und im demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar. Mit dem Schutz vor Diskriminierung wird sichergestellt, dass alle Menschen die gleichen Möglichkeiten der Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens haben.

Aus der Menschenwürde ergibt sich der Anspruch aller Menschen, als Gleiche geachtet zu werden. Rassismus negiert diesen Achtungsanspruch und steht der Menschenrechtsidee damit fundamental entgegen.

Der Kampf gegen Rassismus ist daher ein Kernanliegen der Menschenrechte. Seine Überwindung muss auch die Realität historisch und gesellschaftlich tief verwurzelter Ungleichheiten in den Blick nehmen. Solche Ungleichheiten und Ausschlussmechanismen müssen erkannt und durch aktives Handeln überwunden werden.

Dazu verpflichten das Grundgesetz sowie europäische und internationale Menschenrechtsverträge wie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und das Internationale Übereinkommen gegen rassistische Diskriminierung (ICERD).

Die Internationale Dekade für Menschen Afrikanischer Abstammung wurde am 23. Dezember 2013 von der UN-Generalversammlung beschlossen. Sie steht unter dem Motto „Menschen Afrikanischer Abstammung: Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung“. Die Staatengemeinschaft hat sich dazu verpflichtet, bis 2024 die Anerkennung, Rechte und Entwicklung von Menschen Afrikanischer Abstammung zu fördern und rassistische Diskriminierung und Rassismus zu bekämpfen. Das Jahr 2024 ist fast zu Ende, dennoch bestehen immer noch enorme Herausforderungen für die Menschen afrikanischer Herkunft

Die Diskriminierungserfahrungen in Deutschland belasten Betroffene und gefährden unsere Demokratie und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft“, erklären die Beauftragten für die Diskriminierung in Deutschland.

Die Errichtung einer Geschäftsstelle für eine unabhängige/n Beauftragte/n für die Belange schwarzer Menschen in Berlin wäre ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Rassismus und zur Förderung der Rechte und Interessen schwarzer Menschen.

Die Errichtung einer solchen Geschäftsstelle würde ein starkes Signal für das Engagement des Landes Berlin im Kampf gegen Rassismus und für die Förderung von Vielfalt und Inklusion setzen.

Aus den genannten Gründen bitten wir das Land Berlin, die notwendigen Schritte zur Einrichtung einer Geschäftsstelle für eine/n unabhängige/n Beauftragte/n für die Belange Schwarzer Menschen einzuleiten. Dies ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer gerechteren, inklusiveren und vielfältigeren Gesellschaft.

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